Eingeschränkte Öffnung der Anlage – Tennisclub Düsseldorf Rot-Weiß

Rot-Weiss Infos

Eingeschränkte Öffnung der Anlage

Veröffenlicht: 9. Mai 2020

Liebe Mitglieder und Gäste,

auf der Grundlage der Änderungen der CoronaSchutzVerordnung konnten wir unsere Tennisanlage am 7. Mai wieder öffnen. Hierüber freuen wir uns sehr. Dennoch gilt es zu beachten, dass die Öffnung nur unter strengen Auflagen und Beschränkungen erfolgen kann und nur dann zulässig ist, wenn diese auch tatsächlich eingehalten werden. 

Wir haben daher mit großer Sorgfalt die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und die Empfehlungen der Sportverbände ausgewertet und darauf aufbauend ein Betriebskonzept und Nutzungsbestimmungen erarbeitet. Das Betreten und die Nutzung der Anlage ist nur nach Maßgabe der von uns erstellten Bestimmungen möglich. Diese haben wir allen Mitgliedern bereits per Mail bekannt gemacht. Überdies hängen die Bestimmungen in den Schaukästen im Eingangsbereich aus. Darüber hinaus haben wir auf der Anlage zahlreiche Schilder angebracht, die auf die wichtigsten Regeln hinweisen.

Die wichtigsten Regelungen sind:

Sie dürfen die Anlage nur zum Tennisspielen betreten und dies auch nur, wenn Sie zuvor einen Platz in unserem digitalen Platzbelegungssystem BookandPlay gebucht haben. Sonstiger Aufenthalt auf der Anlage ist untersagt und nur in den von uns bestimmten Gründen ausnahmsweise möglich. Ebenso sind Zusammenkünfte und Ansammlungen auf der Anlage untersagt. Wir müssen daher leider auf den geselligen Plausch verzichten. 

Gespielt werden kann nur Einzel, d.h. es dürfen maximal 2 Personen auf einem Platz spielen. Zuschauer sind nicht zulässig.

Halten Sie auf der Anlage durchgängig 1,5 m Mindestabstand. Desinfizieren Sie Ihre Hände regelmäßig. Benutzen Sie die Platzpflegegeräte mit Einmalhandschuhen. 

Handeln Sie auf der Anlage kontaktlos. Verzichten Sie auf jeglichen Körperkontakt mit anderen. 

Clubhaus, Umkleiden, Duschen und Spielplatz sind gesperrt. Betreten und Nutzung untersagt.

Die Gastronomie hat inzwischen wieder geöffnet. Auch hier gelten jedoch strenge Vorgaben, die nur einen eingeschränkten Gastronomiebetrieb möglich machen. Gäste der Gastronomie dürfen die Anlage nur betreten, wenn Sie zuvor einen Tisch reserviert haben. Der Gastronomiebereich ist vom Rest der Anlage abgetrennt. Bitte beachten Sie die Beschilderungen und Absperrungen.

Bitte beachten Sie: Die Bestimmungen der CoronaSchVO sind straf- und bußgeldbewehrt. Bei Verstößen können die jeweiligen Mitglieder und der Verein von den Behörden belangt werden. Auch eine Schließung der Anlage ist möglich. Wir werden daher konsequent gegen Verstöße vorgehen.

Wir appelieren daher an alle, die geltenden Regelungen strikt und verantwortungsbewusst einzuhalten, damit wir alle eine schöne und sorgenfreie Sommersaison erleben können. 

 

CoronaAnlagenBestimmungen_ab07052020

20200506_Corona_Bulletpoints_Aushang